Fangprämie
"Ladendiebstahl lohnt sich nicht", lese ich auf einem großen Schild im Baumarkt.
"Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. Wir verlangen außer Schadensersatz die Erstattung einer Fangprämie von 50 Euro".
"Fangprämie" ist ein köstliches Wort, bei dem man erst einmal ja an Fischfang oder das Einfangen von wilden Tieren denkt. Aber in diesem Fall bekäme der Fänger die Prämie von seinem Auftraggeber! Im Baumarkt dagegen soll der Gefangene dem Fänger ein Honorar für sein Gefangenwordensein bezahlen. Das dürfte keine Rechtsgrundlage haben und nicht durchsetzbar sein, aber sicherlich eine gewisse Abschreckungswirkung haben. Zumal der den tatsächlichen Umständen entsprechende Text wohl lauten müßte: "Entweder du zahlst 50 Euro, oder wir zeigen dich an!" Aber das zu schreiben, wäre wohl unschön und politisch nicht korrekt, und es würde an Nötigung grenzen. Also wurde das Wörtchen Fangprämie ersonnen, um die Wahrheit nicht zu sagen, sondern sie zu bemänteln und wegzuheucheln, wie so manche Wörter, die wie Tor-Wächter vor die Dinge gestellt werden, um das Eindringen kritisch fragender Gedanken zu verhindern.